Berufsfachschule - Sozialpädagogische/r Assistent/in tätigkeitsbegleitend

Aufnahmevoraussetzungen

Klasse 2 (Quereinstieg in Teilzeit/tätigkeitsbegleitend)

(Empfehlung: ca. 16-21 Stunden)

Für den Praxiseinsatz ist grundsätzlich der Nachweis über einen erweiterten Immunschutz (insbesondere Masernschutzimpfung), die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und der Nachweis einer Infektionsschutzbelehrung erforderlich.

 

Ausbildungsziel

Die Ausbildung dauert 1,5 Jahre ab Klasse 2 als Quereinstieg in Teilzeit (tätigkeitsbegleitend)

Die berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis zielen darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Tätigkeiten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern vor allem in Krippen, Kindergärten, Horten und für die pädagogische Arbeit in Grundschulen erwerben.

Die berufliche Tätigkeit der Sozialpädagogischen Assistentin/ des Sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/ Erziehern bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen.

Der Abschluss als „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in“ ist die Voraussetzung für die Erzieherausbildung.

 

 

 

Stundentafel

Lernbereiche

Berufsübergreifender Lernbereich
mit den Fächern

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache/Kommunikation
  • Religion

Berufsbezogener Lernbereich - Theorie
Klasse 2

mit den Modulen

  • Entwicklung beruflicher Identität
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
  • Pädagogische Konzepte
  • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II

Berufsbezogener Lernbereich - Praxis
mit den Modulen

  • Durchführung der Praktische Ausbildung
    Während des Bildungsgangs ist zusätzlich die praktische Ausbildung von mindestens 600 Zeitstunden abzuleisten in einer Krippe oder einem Kindergarten.
  • Reflexion der praktischen Ausbildung II
 

Hinweise zur Organisation

Klasse 2 (Teilzeit in 1,5 Jahren)  

 

Abschluss

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent".
Daneben wird der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt.
Die erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung mit einer mindestens befriedigenden Leistung im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich-Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis berechtigt zum Eintritt in die Fachschule Sozialpädagogik (Erzieherausbildung).

 
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