Einjährige Berufsfachschule - Hauswirtschaft und Pflege Schwerpunkt persönliche Assistenz

Aufnahmevoraussetzungen

In die Berufsfachschule - Hauswirtschaft und Pflege- mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz kann nur aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt.

 

Ausbildungsziel

Die einjährige Berufsfachschule soll den Schülerinnen und Schülern Kompetenzen aus dem ersten Ausbildungsjahr eines anerkannten dualen Ausbildungsberufes vermitteln.

Bei erfolgreichem Abschluss können Betriebe auf freiwilliger Basis die Ausbildung als erstes Ausbildungsjahr anerkennen und Schülern/innen den Eintritt in das zweite Ausbildungsjahr ermöglichen.

Es wird neben der beruflichen Qualifikation zusätzlich der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschluss I angestrebt.

 

Stundentafel

Lernbereiche Wochenstunden

Deutsch/Kommunikation

Fremdsprache/Kommunikation

Politik

Sport

Religion

9

Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren

Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen

Grundkonzepte pflegerischen Handelns personenbezogen erbringen*)

Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen wahrnehmen und sie begleiten*)

*) Optionale Lernangebote

9

mit den Lernfeldern wie im Lernbereich - Theorie

18
Summe 36
 

Hinweise zur Organisation

Während des Schuljahres wird ein 5-wöchiges Praktikum in der Pflege/Heilerziehungspflege absolviert.

 

Berechtigung

Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht unter bestimmten Bedingungen den Eintritt in das zweite Ausbildungsjahr einer dualen Ausbildung.

Bei einem Durchschnitt von 3,0 oder besser ist der Eintritt in die Klasse 2 einer zweijährigen Berufsfachschule möglich.

 

Abschluss

Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen Prüfung im berufsbezogenen Lernbereich -Theorie und einer praktischen Prüfung im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis abgeschlossen. Für einen erfolgreichen Abschluss dürfen in den Fächern bzw. Lernfeldern nicht mehr als zwei mangelhafte oder eine ungenügenden Leistung vorliegen.

Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und mindestens der Note 3 in Deutsch, Englisch und dem berufsbzogenen Lernbereich Theorie kann der Erweiterte Sekundarabschluss I erteilt werden.

 
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