Fachschule Sozialpädagogik - berufsbegleitende Teilzeitausbildung
Dauer des Bildungsganges
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Aufnahmevoraussetzungen
„In die Fachschule Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer …
1. Die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ besitzt und im Abschlusszeugnis, dass diese Bezeichnung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, an berufsbezogenen Lernbereich – Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis erreicht hat,
2. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist,
3. nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt, oder
4. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“, „Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Staatlich geprüfter Atem-, Sprach- und Stimmlehrer“, „Ergotherapeut, Ergotherapeutin, „Logopädin/Logopäde“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ besitzt und
a) einen von der Hochschule oder der Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteten Praxisanteil von mindestens600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.
5. den erfolgreichen Besuch des Beruflichen Gymnasiums – Gesundheit und Soziales – mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder einen pädagogischen Hochschulabschluss und
a) einen von der Schule oder Hochschule begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern, der im Profilfach Praxis, einem Betriebspraktikum oder einem Praktikum erbracht wurde, oder
b) eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit nachweist.“
Stundentafel
Lernbereiche | Wochenstunden |
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Berufsübergreifender Lernbereich
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3 |
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie Ausbildungsabschnitt I:
Ausbildungsabschnitt II:
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15 |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis Ausbildungsabschnitt I:
Ausbildungsabschnitt II:
|
1 |
Summe | 19 |
Hinweise zur Organisation
Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durchgeführt. Die praktische Ausbildung erfolgt in zwei Tätigkeitsbereichen mit Menschen in verschiedenen Altersstufen (0-3, 3-6, 6-10, 10-14, 14-21, über 21 Jahren).
Neben der vergüteten Tätigkeit sind mindestens 180 Stunden in einem weiteren Arbeitsfeld zu absolvieren.
Die praktische Ausbildung wird von Lehrkräften der Fachschule Sozialpädagogik begleitet.
Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schüler/innen der Schule eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen.
Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler im Modul „Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung“ und während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für den Berufsbezogenen Lernbereich – Praxis zusammengefasst.
Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung kann in der vertraglich gebundenen Praxisstelle absolviert werden. Mindestens 180 weitere Stunden müssen in einem weiteren Arbeitsfeld absolviert werden, dies kann jedoch auch beim selben Träger sein.
Diese Tätigkeit im Umfang von 180 Stunden findet im 3. Schulhalbjahr (Okt./Nov. 2021) statt und wird ebenfalls von Lehrkräften der Berufsbildenden Schule begleitet.
Projektarbeit
Projektarbeit ist ein Schwerpunkt in der Ausbildung an den Berufsbildenden Schulen Rinteln und verstärkt die Kooperation mit verschiedenen Einrichtungen im Landkreis Schaumburg. Die ausgewählten Themen werden innerhalb des Unterrichts im Ausbildungsverlauf vorbereitet und durchgeführt.
Arbeitsverträge
Die Berufsbildenden Schulen empfehlen, einen Arbeitsvertrag von einer mindestens 15-stündigen wöchentlichen Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung, in der Erzieherinnen und Erzieher und/oder Sozialpädagogen tätig sind, abzuschließen.
Es wird zur Anmeldung für die Teilzeitausbildung jedoch kein bindendes Arbeitsverhältnis vorausgesetzt. Ebenso besteht die Möglichkeit, die praktische Ausbildung ohne Vergütung und vertragliche Bindung zu absolvieren.
Kosten
Schulgeld wird nicht erhoben. Für den gesamten Ausbildungszeitraum sollten Kosten von ca. 180 Euro für die Anschaffung von Fachliteratur, eine Erste-Hilfe-Bescheinigung sowie ein erweitertes Führungszeugnis eingeplant werden.
Abschluss
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung an der Fachschule Sozialpädagogik wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.
Gleichzeitig erwerben alle Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife.
Die Absolventin/der Absolvent der Fachschule Sozialpädagogik kann nach der Ausbildung in sozialpädagogischen Einrichtungen tätig sein. In der Regel ist die Fachkraft für die Gruppenführung zuständig. Je nach Anstellungsträger kann sie/er auch als Leiter/in in kleineren Einrichtungen eingesetzt werden.
Leistungsstarken Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit zum Studium offen. Anrechnungsmöglichkeiten der Ausbildung auf das Studium sind bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Downloads
- Ausbildungsbroschuere Berufsbegleitende Teilzeitausbildung neu (201 KB | pdf)
- FS Sozialpaedagogik Teilzeit (947 KB | pdf)