Berufsfachschule - Sozialpädagogische/r Assistent/in
Dauer des Bildungsganges
Die Ausbildung dauert 2 Jahre.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
In die Klasse II kann aufgenommen werden, wer die Voraussetzungen zur Aufnahme in Klasse I erfüllt und die Fachhochschulreife oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist oder
die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat.
Bis zum Beginn der praktischen Ausbildung muss die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachgewiesen werden. (Die gesundheitliche Eignung liegt vor, wenn von dem/der Bewer¬ber/in keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und von ihm oder ihr keine ausgeht.)
Ausbildungsziel
Die berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis zielen darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Tätigkeiten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern vor allem in Krippen, Kindergärten, Horten und für die pädagogische Arbeit in Grundschulen erwerben.
Die berufliche Tätigkeit der Sozialpädagogischen Assistentin/ des Sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/ Erziehern bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen.
Die abgeschlossene Berufsausbildung ist die Voraussetzung für die Erzieherausbildung.
Stundentafel
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|---|
Berufsübergreifender Lernbereich
|
10 |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie Klasse 1
Klasse 2
|
35 |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis Durchführung der Praktische Ausbildung Reflexion der praktischen Ausbildung I/II
|
3 |
Summe | 48 |
Hinweise zur Organisation
Die Ausbildung erfolgt in Klasse I in einem Block, in Klasse II an drei Tagen in der Woche in der Praxis, an zwei Tagen in der Schule.
Nähere Informationen zur Wahl einer geeigneten Praxisstelle erhalten Sie im Rahmen des Aufnahmeverfahrens.
Der Unterricht in der Schule wird montags bis freitags in der Zeit i.d.R. zwischen 7:50 und 15:55 Uhr erteilt.
Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent".
Daneben wird der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt.
Die erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung mit einer mindestens befriedigenden Leistung im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich-Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis berechtigt zum Eintritt in die Fachschule Sozialpädagogik.
Downloads
- BFS berufsqualifizierend Sozialpädagogische/r Assistent/in (1.2 MB | pdf)
- Praxisreader BFS Klasse 1 (2.1 MB | pdf)
- Praxisreader BFS Klasse 2 (1.5 MB | pdf)
- Praxisreader BFS Klasse 2 taetigkeitsbegleitend (1.5 MB | pdf)