Berufsfachschule - Sozialpädagogische/r Assistent/in tätigkeitsbegleitend
Aufnahmevoraussetzungen
Klasse 2 (Quereinstieg in Teilzeit/tätigkeitsbegleitend)
- Fachhochschul-/Hochschulreife
- oder zweijährige Berufsausbildung und 3 Jahre Berufstätigkeit
- oder zweijährige Berufsausbildung und Qualifizierung als Kindertagespflegeperson (mit Berufserfahrung)
- oder Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik
- zusätzlich ein Arbeitsvertrag in einer Krippe oder einem Kindergarten
(Empfehlung: ca. 16-21 Stunden)
Für den Praxiseinsatz ist grundsätzlich der Nachweis über einen erweiterten Immunschutz (insbesondere Masernschutzimpfung), die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und der Nachweis einer Infektionsschutzbelehrung erforderlich.
Ausbildungsziel
Die Ausbildung dauert 1,5 Jahre ab Klasse 2 als Quereinstieg in Teilzeit (tätigkeitsbegleitend)
Die berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis zielen darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Tätigkeiten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern vor allem in Krippen, Kindergärten, Horten und für die pädagogische Arbeit in Grundschulen erwerben.
Die berufliche Tätigkeit der Sozialpädagogischen Assistentin/ des Sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/ Erziehern bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen.
Der Abschluss als „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in“ ist die Voraussetzung für die Erzieherausbildung.
Stundentafel
Lernbereiche |
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Berufsübergreifender Lernbereich
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Berufsbezogener Lernbereich - Theorie
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Berufsbezogener Lernbereich - Praxis
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Hinweise zur Organisation
Klasse 2 (Teilzeit in 1,5 Jahren)
- Unterricht an zwei Tagen pro Woche zwischen 7:50 Uhr und 15:55 Uhr
- Praktische Ausbildung in einer Krippe oder einem Kindergarten an drei Tagen pro Woche (mind. 600 Stunden)
Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent".
Daneben wird der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt.
Die erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung mit einer mindestens befriedigenden Leistung im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich-Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis berechtigt zum Eintritt in die Fachschule Sozialpädagogik (Erzieherausbildung).
Downloads
- Praxisreader taetigkeitsbegleitende BFS Klasse 2 (1.6 MB | pdf)